Zusammenarbeit des Tierschutzvereins mit den kommunalen Behörden

Grundsätzlich zählt die Unterbringung von Fundtieren, herrenlosen Tieren und Tieren aus Sicherstellungen zu den kommunalen Pflichtaufgaben einer Stadt und diese ist für die vorübergehende Unterbringung und Rückführung des Tieres an den Besitzer verantwortlich. Da die Unterhaltung eines eigenen Tierheims für kleinere Städte und Gemeinden häufig wirtschaftlich unrentabel ist, kann diese Aufgabe auch an Dritte wie Tierheime und Tierpensionen übertragen werden. Folgende Städte und Gemeinden haben uns, dem Tierschutzverein Dülmen und Umgebung e.V. mit dem Tierheim Dülmen-Lette, diese Aufgabe übertragen.

seit 21.04.1997 Gemeinde Nottuln Hunde, Katzen, Kleintiere
seit 01.06.2010 Stadt Dülmen Hunde, Katzen, Kleintiere
seit 01.10.2010 Stadt Billerbeck Hunde, Katzen, Kleintiere
seit 01.06.2011 Stadt Coesfeld Hunde, Katzen, Kleintiere


Was aber ist ein Fundtier, ein herrenloses Tier oder ein Tier aus einer Sicherstellung?

Der Begriff Fundtier hat mit der Tatsache, dass man das Tier gefunden hat, nichts gemein. In der Verwaltung versteht man unter dem Begriff Fundtier ein Haustier, das einen Eigentümer hat und verloren gegangen ist. Damit ist z. B. ein Hund gemeint, der in einem unbeobachteten Augenblick einen kleinen Ausflug macht, umherirrt und später von Passanten aufgegriffen wird. Fundtiere werden in der Regel innerhalb weniger Tage von ihren Besitzern abgeholt. Die Kosten werden dem Eigentümer in Rechnung gestellt (den Kostenschlüssel entnehmen Sie bitte unserer Homepage oder fragen Sie im Tierheim nach).

Als herrenloses Tier bezeichnet man im Allgemeinen ein ausgesetztes Tier. In diesem Fall hat der Besitzer sein Eigentum widerrechtlich aufgegeben. Zum Beispiel der Karton mit sechs Kaninchen, der vor dem Supermarkt gefunden wird oder der umherirrende Hund, der von seinem Besitzer auch nach 14 Tagen noch nicht abgeholt wurde. In diesem Fall informieren wir das Veterinäramt mit der Bitte um strafrechtliche Verfolgung und versuchen durch die Medien wie unsere Homepage und die lokale Presse den Fall publik zu machen, um den Besitzer zur Verantwortung ziehen zu können. Die Kosten für Transport, Unterbringung und Weitervermittlung) erstattet die zuständige Stadt/Gemeinde dem Tierheim.

Bei Tieren aus Sicherstellung durch die Behörde handelt es sich um Tiere, dessen Besitzer sich wegen einer behördlichen Anordnung vorübergehend nicht um seine Tiere kümmern kann. Das sind zumeist Tiere, die sich nach einer Zwangseinweisung oder Inhaftierung des Besitzers selbst überlassen wären.

Wilde Tiere (wie z.B. Igel) kann unser Tierheim nicht aufnehmen, da sich die Betriebserlaubnis nur auf Haustiere erstreckt. Wir versuchen aber in einem solchen Fall den Kontakt zur Unteren Landschaftsbehörde oder zu anerkannten Pflegestellen für Wildtiere zu vermitteln.


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