Aussetzen von Tieren ist strafbar
Ein Spiegel der Wegwerf-Gesellschaft
In den letzten beiden Wochen haben die Mitarbeiter des Tierheims Dülmen-Lette vermehrt ausgesetzte Tiere aufgenommen, dabei hat die Ferienzeit im Kreis Coesfeld noch gar nicht begonnen. Dürfen verantwortungslose Besitzer ihre "lästigen" Tiere auf diese Weise loswerden? Natürlich nicht, denn: auch wenn Tiere rechtlich betrachtet immer noch als "Sache" gelten, kann man sich einer solchen "Sache" nicht auf beliebige Weise entledigen.
Wir weisen darauf hin, dass das Aussetzen von Tieren ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat ist und mit bis zu 25.000 Euro Strafe geahndet werden kann. Das Tierschutzgesetz enthält eine ganze Reihe von Taten, die Strafe nach sich ziehen. Unter anderem ist das "Aussetzen oder Zurücklassen eines im Hause oder Betrieb gehaltenen Tieres in der Absicht, sich seiner zu entledigen" verboten! Ausgesetzt ist ein Tier dann, wenn es durch eine aktive Handlung in eine neue Situation gebracht wird, wo es gefährdet ist. Zurückgelassen ist ein Tier etwa dann, wenn der Halter in eine neue Wohnung zieht und das Tier am alten Ort zurücklässt. Beides, Aussetzen und Zurücklassen, kann nach §18 des Tierschutzgesetzes mit Haft oder mit Buße bis zu 25.000 Euro bestraft werden. In den meisten Fällen bleiben die Täter aber leider unentdeckt.
Hören Sie im Wald, am Rastplatz, etc. ein Geräusch aus dem Gebüsch oder aus dem Abfalleimer, schauen Sie nach! Sehen Sie hier oder am Straßenrand ein Tier alleine, halten Sie bei nächster Möglichkeit an. Schauen Sie lieber einmal zu viel nach als zu wenig. Verständigen Sie umgehend die Polizei und/oder das zuständige Tierheim. Bemerken Sie ein verdächtiges Fahrzeug, notieren Sie sich die Nummer und teilen Sie diese den Beamten mit. Diese recherchieren dann weiter.
Traurige Wirklichkeit: oftmals holt sich der Besitzer des Tieres nach dem "unbeschwerten und erholsamen Urlaub" ein neues Tier, das er dann im nächsten Jahr ohne Gewissensbisse wieder aussetzen kann. Wer kein Gewissen hat - dem wird auch keines schlagen. Tiere sind lebende Wesen, sie empfinden Schmerz, sie empfinden Leid und sind weder Gegenstände noch Spielzeuge, die man benutzt und auch wieder wegwirft. Sie verdienen es, mit Respekt und Würde behandelt zu werden.
Wie sehr wir schon eine Wegwerfgesellschaft sind, machen folgende Informationen deutlich. Wir haben in unserem Tierheim Dülmen-Lette in den ersten fünf Monaten diesen Jahres (2011) die folgenden Tiere aufgenommen, bei denen eindeutig klar ist, dass sie ausgesetzt wurden oder der dringende Verdacht besteht:
Hündin Alwine ist eindeutig ausgesetzt worden. Sie wurde in Börnste gefunden, wie sie einem wegfahrenden Auto mit einem fremden Kennzeichen ein ganzes Stück hinterherlief, bis sie schließlich aufgab und von Passanten aufgegabelt wurde. Es wurden 5 "Fundhunde" nicht wieder abgeholt.
Katze Pina ist ebenfalls ein eindeutig ausgesetztes Tier. Die Finderin hat gesehen, wie sie aus einem Auto gesetzt wurde, dass sich dann davonfuhr. Pina hatte eine schwere Verletzung am Auge und musste dringend operiert werden. Das Auge wurde entfernt. Insgesamt wurden 25 Katzen nicht wieder abgeholt.
Es hat den Anschein, je kleiner die Tiere, desto weniger wertvoll sind sie. Wenn man bedenkt, dass Wüstenrennmäuse in einer Kiste in einem Regal in einem Geschäft abgestellt werden oder die Tiere - schon mehrfach dieses Jahr - in einer Kiste, Käfig oder Karton einfach irgendwo ins Gebüsch, vor ein Geschäft oder vors Tierheim gestellt werden. Dabei ist es den Aussetzern dann völlig egal, wie kalt es ist oder ob es regnet. Insgesamt sind 25 Kleintiere gefunden wurden und nicht wieder abgeholt worden.
Und all das ist - wie gesagt - nur in den ersten fünf Monaten diesen Jahres in unserem Tierheim geschehen … der große Sommerurlaub steht erst noch vor der Tür. (rk)