Ein Zentimeter Hund ist mir lieber als ein Kilometer Stammbaum. Dana Burnett
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EU-Tierausweis
Dülmener Zeitung vom 05.06.2004
Mit Vierbeinern auf Reise: Demnächst einheitlicher EU-Tierausweis
Damit das reibungslos klappt, sind einige Reisevorbereitungen erforderlich - und vorgeschrieben.
| Mit dem Begriff Reisefieber haben viele Eltern ihre Erfahrungen: Aus der Freude kleinerer Kinder auf den Urlaub wird Aufregung, die sich schließlich in Übelkeit oder Fieber entlädt. Das kann auch Hundehaltern passieren, die ihren Vierbeiner mit auf Reisen nehmen. Um schlimmeres zu vermeiden, heißt es, Vorsorge zu treffen. |
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Bei geringsten Zweifeln den Tierarzt aufsuchen
Dazu gehört auch ein Blick in den internationalen Impfpass des Tieres. SInd nicht alle vorgeschriebenen Impfungen auf dem neuesten Stand, steht vor dem Reiseantritt ein Besuch beim Tierarzt an. Dort besteht zum einen die Möglichkeit, das Dokument aktualisieren zu lassen. Wer für künftige Reisen vorsorgen will, kann sich auch schon den neuen EU-Heimtierausweis ausstellen lassen.
Das Dokument ist dem zuständigen Bundesverbraucherschutzministerium in Bonn zufolge voraussichtlich vom 1. Oktober 2004 an Pflicht. "Der Ausweis gilt für Hunde, Katzen und Frettchen", sagte Heidrun Betz vom Deutschen Tierschutzbund in Bonn. In das Dokument müssen die Halter neben Angaben zu sich selbst Daten zum Tier, also etwa Geschlecht, Art und Rasse, eintragen. Außerdem sind Angaben zur Kennzeichnung des Vierbeiners Pflicht. In dem Ausweis muss entweder die Tätowierungsnummer des Tieres oder die Nummer des Microchips stehen, der die Tätowierung nach und nach ersetzen soll.
"Wer heute einen Welpen übernimmt, sollte ihm gleich einen Chip einpflanzen lassen", empfiehlt Astrid Behr vom Bundesverband Praktizierender Tierärzte. Vom Jahr 2011 an ist die Markierung von der Größe eines Reiskorns ohnehin vorgeschrieben. Sie wird Hunden und Katzen mit einer Hohlnadel unter die Haut am Hals injiziert. "Das ist eine Sache von ein paar Sekunden und tut dem Tier nicht weh." (Anmerkung des Tierschutzvereines Dülmen e.V.: Unsere Hunde werden nur gechippt vermittelt!)
Sinn des Tierpasses, der auch in den zehn neuen EU-Staaten sowie der Schweiz und Norwegen gelten wird, ist die Vereinheitlichung der bisherigen Länder-Regelungen. Trotzdem werden Großbritannien, Irland und Schweden weiterhin ihren eigenen Kurs fahren: "Sie verlangen zusätzlich zur Tollwutimpfung einen Nachweis darüber, dass die Impfung auch angeschlagen hat", sagt Heidrun Betz. Daher müssen sich Halter auch in Zukunft entsprechend früher um den Impfschutz kümmern, so dass Zeit bleibt, seine Wirksamkeit nachzuweisen.
Unabhängig vom EU-Pass müssen die Halter darauf achten, dass der Vierbeiner eine entzifferbare Kennzeichnung trägt. "Nach den Regelungen in seinem Reiseland muss er sich vorher erkundigen", so Margund Mrozek, Sprecherin der Bundestierärztekammer. Auskunft können der Tierarzt, das zuständige Veterinäramt oder auch das Fremdenverkehrsamt des Reiselandes geben.
Auch wenn die Organisation einer Reise mit Haustier möglicherweise Nerven kostet: Experten fordern zumindest Hundehalter dazu auf, ihren Vierbeiner während des Urlaubs nicht Zuhause zu lassen. Ein Hund begleitet als Rudeltier sein "Rudel" gern. Soll es mit dem Auto in die Ferne gehen, ist das kein Problem - im Gegenteil. Die meisten Hunde fahren gerne Auto. Das heißt jedoch nicht, dass auf den Vierbeiner keine Rücksicht genommen werden muss. "Wichtig ist, dass er alle paar Stunden spazieren gehen kann", so Heidrun Betz vom Tierschutzbund. Auf jeden Fall muss auch Wasser an Bord sein - je länger die Fahrt, desto mehr.
Futter sollte ebenfalls mitgenommen, während der Fahrt aber nur sparsam oder am besten gar nicht verabreicht werden. Andernfalls kann es zum Erbrechen kommen. Wenn der Hund einige Stunden nichts zu fressen bekommt, verhungert er nicht.
Geht das am Urlaubsort mitgebrachte Futter zur Neige, sollte der Hund nach Behrs Worten nicht von heute auf morgen ein für ihn unbekanntes Futter bekommen: "Eine zu abrupte Futterumstellung führt zu Magen-Darm-Problemen." Probleme noch gravierender Art kann vor allem am Mittelmeer der Kontakt des Tieres zu Parasiten hervorrufen, unter Umständen tödliche Krankheiten wie die Leishmaniose. Daher ist es ratsam, den Tierarzt Vorsorge treffen zu lassen.
Obwohl der EU-Pass auch für Katzen und Nager gilt, sollten diese Tiere im Gegensatz zu Hunden Zuhause bleiben. Eine Ausnahme ist es, wenn ein Katzenhalter z. B. ein Ferienhaus besitzt, in dem er regelmäßig Zeit verbringt. "Das kann gut gehen", sagt Heidrun Betz. Von einem Aufenthalt an einem für sie völlig unbekannten Ort hätten Katzen nichts. In diesem Fall muss sich der Halter um einen "Tiersitter" kümmern. Am besten übernimmt das ein Verwandter oder Bekannter, der die Katze in ihrem gewohnten Umfeld versorgen kann - und auch ein wenig Zeit für Streicheleinheiten hat.
Mehr Informationen zum EU-Heimtierpass
Den neuen EU-Heimtierpass benötigen Sie seit dem 1. Oktober 2004 für Ihren Hund bei Reisen in Länder der Europäischen Union.
Dieser EU-Heimtierpass ist ein Pass nach einheitlichem Muster
Er enthält Angaben zu Ihrem Hund wie die Kennzeichnungs-Nummer. Ihr Hund muss also mittels gut lesbarer Tätowierung oder Mikrochip eindeutig identifiziert werden können. Bitte beachten Sie, dass Tätowierungen nur noch bis zum 03.07.2011 als Identifikationsmerkmal gültig sind. Großbritannien und die Skandinavischen Länder verlangen bereits heute den Mikrochip.
Neben diesen und Ihren persönlichen Angaben werden auch die Impfungen Ihres Hundes in den Pass eingetragen. Aus Deutschland stammende Hunde müssen mindestens 30 Tage und längstens 12 Monate vor dem Grenzübertritt gegen Tollwut geimpft worden sein.
Für die Einreise nach Irland, Schweden und in das Vereinigte Königreich (Großbritannien und Nordirland) gelten noch für die nächsten fünf Jahre weitergehende Anforderungen wie den Nachweis des Tollwutimpfschutzes (Tollwut-Titer) durch eine Blutprobe. Außerdem muss eine Behandlung gegen Bandwürmer und Zecken nachgewiesen werden.
Der gelbe "Internationalen Impfpass" kann in Deutschland weiter verwendet werden, wenn Sie mit Ihrem Hund nicht ins Ausland reisen.
Der EU-Heimtierpass kann von jeder Tierarztpraxis ausgestellt werden. Dort können Sie außerdem Ihren Hund, sofern noch nicht geschehen, kennzeichnen und gegen Tollwut impfen lassen - beides ist für Reisen in der Europäischen Union erforderlich.
Mit dem EU-Heimtierpass werden die Tiere nicht automatisch registriert. Sie sollten darum darüber nachdenken, Ihren Hund in ein "Haustierregister" eintragen zu lassen. Empfehlenswert ist das Haustierregister von "TASSO". Hier können Sie Ihren Hund kostenlos registrieren lassen, erhalten einen Tierausweis und eine Halsbandmarke. "TASSO" hat einen 24 Stunden Notdienst für Fundtiere. Das Registrieren ist online oder per Post möglich. Die von unserem Tierheim vermittelten und gechippten Tiere werden von uns automatisch bei "TASSO" registriert.
Wichtig
Reisen in Nicht-EU-Länder (Drittländer) sind nicht durch die EU-Bestimmungen geregelt, es gelten die Vorschriften des jeweiligen Landes. Bitte informieren Sie sich unbedingt über die länderspezifischen Bestimmungen für Ihren Hund.
Bei Drittländern, in denen die Tollwutsituation unklar ist, wie beispielsweise Türkei, Rumänien, Bulgarien, Russland usw. muss vor der Reise eine Blutuntersuchung des Hundes auf Tollwutantikörper erfolgen und deren Ergebnis in den neuen EU-Heimtierpass eingetragen wird. Diese Blutuntersuchung ist zur Wiedereinreise in die Europäische Union vorgeschrieben.
Empfehlung der Veterinärämter
Lassen Sie Ihren Hund grundsätzlich chippen, um Problemen beim Ablesen von Tätowierungen an den Grenzen vorzubeugen.
Auch die generelle Blutentnahme zur Bestimmung auf Tollwut-Antikörper (Titerbestimmung) mit dem Eintrag in den EU-Heimtierpass ist zu empfehlen. Sie ist vorgeschrieben bei Wiedereinfuhr aus nicht gelisteten Drittländern, beispielsweise Türkei, Rumänien, Russland etc.
Auch wenn Sie zur Zeit noch keinen Urlaub in diesen Ländern planen, sollten Sie die genannten Empfehlungen rechtzeitig in Erwägung ziehen. Hierdurch werden Ihnen mögliche Unannehmlichkeiten bei der Rückkehr aus dem Urlaub erspart. Die Titerbestimmung z.B. dauert ca. 2 bis 3 Wochen.
Denken Sie bitte rechtzeitig daran, sich den EU-Heimtierpass ausstellen zu lassen. Sollten Sie ohne diesen Pass reisen, müssen Sie mit Problemen an der Grenze rechnen. Im Einzelfall muss ihr Hund sogar in Quarantäne, was für Sie mit erheblichen Kosten verbunden ist.
Weitere Informationen bekommen Sie hier:
Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft
Bundestierärztekammer
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Tierschutzverein Dülmen e.V.
Tierheim Dülmen
Stripperhook 51
48653 Coesfeld-Lette
Telefon: 02546 7060
Telefax: 02546 1575
Öffnungszeiten:
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