Vielleicht stände es besser um die Welt, wenn die Menschen Maulkörbe und die Hunde Gesetze bekämen. George Bernard Shaw
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Mit Hund und Katze auf Reisen
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Der Deutsche Tierschutzbund e.V. informiert:
Mit Hund und Katze auf Reisen
Wollen Sie Ihr Heimtier mit auf die Reise nehmen, sollten Sie zum Wohl Ihres Vierbeiners auf einige grundlegende Dinge achten. Wählen Sie das Reiseziel tiergerecht aus, d. h. vermeiden Sie strapaziöse Anreisen und Urlaubsländer mit extremem Klima.
Vor der Buchung der Reise sollte die schriftliche Bestätigung vorliegen, dass im gewählten Urlaubsdomizil das Mitbringen von Heimtieren erlaubt ist. |
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Bei sehr langen Reisen sollte in Absprache mit dem Tierarzt besonders bei nervösen Tieren ein Beruhigungsmittel verabreicht werden.
Vergewissern Sie sich vor Antritt der Reise, dass Ihre Hundehaftpflichtversicherung
bezahlt ist. Katzen sind in Ihrer Privathaftpflichtversicherung mit eingeschlossen.
In eine Tasche kommt das ReisegepäckderTiere: Ersatzhalsband mit Heimat- und
Urlaubsanschrift, Leine, Kamm, Bürste und andere Pflegeutensilien, Futter- und
Wassernapf, ein Futtervorrat mit dem gewohnten Futter für die ersten Tage und für
alle Fälle ein Dosenöffner. Packen Sie für Katzen zusätzlich ein kleines Kratzbrett
sowie einen Vorrat der gewohnten Katzenstreu und ihre Toilettenschüssel ein.
Empfehlenswert ist auch eine kleine vom Tierarzt zusammengestellte "Reiseapotheke", die auf jeden Fall ein Mittel gegen Durchfall enthalten sollte.
Katzen sind eigentlich keine Reisetiere. Sie fühlen sich am wohlsten zuhause auf
der vertrauten Fensterbank, wenn sie von einem Nachbarn oder Catsitter ein- oder
zweimal am Tag betreut werden.
Wenn die Katze jedoch mitreisen soll, dann in einem geräumigen Transportkorb.
Autoreisen
Hunde und Katzen, die mit in den Urlaub fahren, müssen an das Autofahren
gewöhnt sein.
Sorgen Sie während der Fahrt dafür, dass die Tiere keiner Zugluft ausgesetzt sind,
da sie u.a. anfällig für Bindehautentzündungen sind. Bei hohen Temperaturen soll-
ten Sie die Tiere, auch bei leicht geöffneten Fenstern, nicht im Auto lassen. Im
Innenraum können innerhalb kurzer Zeit Temperaturen von über 60° C auftreten.
Im Auto sollte der Hund dort sitzen, wo er am wenigsten die Fahrsicherheit gefährdet, am besten auf dem Rücksitz. Der Transportkorb für die Katze sollte so auf dem
Rücksitz befestigt werden, dass er bei abruptem Bremsen nicht durch das ganze
Fahrzeug geschleudert wird.
Für Hunde sollte auf längeren Fahrten alle zwei Stunden eine Rast eingelegt werden, bei der sich der Hund bewegen und lösen kann. Achten Sie darauf, dass der
Hund immer als letzter auf der Seite des Beifahrers aussteigt. Während der Pausen
benötigen die Tiere vor allem frisches Wasser.
Bahnreisen
Sofern man einen reservierten Platz hat, am besten nicht im Großraumwagen, sind
Bahnreisen für Hunde und Katzen sehr angenehm. Achten Sie darauf, dass bei
Nachtfahrten Ihr Tier nur dann mit in den Schlafwagen darf, wenn Fahrausweise
und Bettkarten für das ganze Abteil gelöst wurden.
Hunde können grundsätzlich im Personenabteil mitreisen, wenn eine Kinderfahrkarte gelöst worden ist. Nach den aktuellen Preisen erkundigen Sie sich bitte bei der Deutschen Bundesbahn.
Informieren Sie sich bei längeren Reisen schon vor Antritt der Fahrt, wo sie längeren Aufenthalt haben, bei dem der Hund bewegt werden kann. Papier und Plastiktüte mitnehmen, um das "Häufchen" zu entfernen.
Flugreisen
Während Chartergesellschaften früher grundsätzlich keine Tiere beförderten, bieten einige Gesellschaften diese Möglichkeit inzwischen an.
Da die Kosten und Bedingungen variieren, sollten Sie sich rechtzeitig erkundigen
und sich, zur Vermeidung unliebsamer Überraschungen, die zugesagte Beförderung ihres Tieres immer schriftlich bestätigen lassen.
Hunde bis zu einem Gewicht von 5 kg und Katzen dürfen im Passagierraum mitreisen. Sie müssen jedoch in einem wasserdichten Transportbehälter, der bei den
Fluggesellschaften erworben werden kann, oder in einer „Hunde-Reisehütte"
untergebracht sein.
Melden Sie das Tier gleich bei der Buchung an, da nur eine beschränkte Anzahl
von Tieren pro Flug in der Kabine mitfliegen dürfen.
Bei Inlandflügen gelten Tiere als Handgepäck und reisen kostenlos. Bei Reisen ins
Ausland sollten Sie sich vorab bei jeder Fluggesellschaft über den Tarif für das mitgeführte Tier informieren.
Hunde über 5 kg Gewicht werden im Tierabteil (animal-compartment) des Flugzeuges befördert.
Über alle weiteren Modalitäten gibt Ihnen Ihre Fluggesellschaft gerne Auskunft.
Einreisebestimmungen:
Lesen Sie hierzu auch unseren Artikel über den neuen EU-Tierausweis!
Soll der Hund oder die Katze jedoch mit in Urlaub fahren, sollten Sie sich rechtzeitig mit den Einreisebestimmungen für Tiere für das jeweilige Land vertraut machen, die in Europa teilweise von Land zu Land sehr unterschiedlich sind. Grundsätzlich ist eine eine Tollwut-Impfung obligatorisch. Folgende Länder verlangen ein Tollwut-Impfzeugnis, welches nicht älter als 1 Jahr ist, mindestens jedoch 30 Tage vor Abreise ausgestellt wurde: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Portugal, Rumänien, Schweiz, Slowakische Republik, Spanien und Tschechien.
Die Einreisebestimmungen der einzelnen Länder können sich kurzfristig ändern;
informieren Sie sich deshalb vor Reiseantritt beim zuständigen Amtstierarzt, bei
den jeweiligen Landeskonsulaten, Botschaften oder Fremdenverkehrsämtern.
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Tierschutzverein Dülmen e.V.
Tierheim Dülmen
Stripperhook 51
48653 Coesfeld-Lette
Telefon: 02546 7060
Telefax: 02546 1575
Öffnungszeiten:
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15 - 17 Uhr |
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geschlossen!!! |
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15 - 17 Uhr |
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15 - 17 Uhr |
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