Niemand von uns Menschen hat das
Recht, zu einem Mitmenschen oder
einem Tier zu sagen: Entweder du machst
was ich sage, oder ich werde dir wehtun.
Monty Roberts
"Pferdeflüsterer"

Das Tierschutzgesetz in Deutschland   
Das Tierschutzgesetz in Deutschland

Das Tierschutzgesetz (TierSchG) in Deutschland ist als Gesetz zu dem Zweck erlassen worden, "aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen."((§ 1 S. 1).

Der Grundsatz des Tierschutzgesetzes lautet: "Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schaden zufügen!" (§ 1 S. 2 TierSchG).

Das Tierschutzgesetz beruht heute verfassungsrechtlich auf dem Staatsziel Tierschutz nach Art. 20a GG. Es umfasst die wesentlichen Vorschriften zur Tierhaltung, zur Tötung von Tieren (Schlachtung), Eingriffe und Versuche an Tieren sowie zahlreiche Regelungen zur Zucht und zum Handel mit Tieren. Das Gesetz ist vor allem verwaltungsrechtlich gestaltet, so dass es die Tierhaltung von Nutztieren teilweise unter Erlaubnisvorbehalt stellt.

Es geht in wesentlichen Aspekten auf das nationalsozialistische Reichstierschutzgesetz von 1933 zurück.

Inhalte

§ 1 Grundsatz
Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.

Die §§ 2 und 3 beschäftigen sich mit der Haltung und Nutzung von Tieren durch den Menschen.

In § 4 wird die Tötung von Wirbeltieren behandelt.

Die §§ 5 und 6 reglementieren Eingriffe an Tieren. Insbesondere wird in § 6 das vollständigen oder teilweise Amputieren von Körperteilen (Kupieren) behandelt, sowie das vollständige oder teilweise Entnehmen oder Zerstören von Organen oder Geweben eines Wirbeltieres.

In den §§ 7 bis 9 werden Tierversuche reglementiert.

In § 10 werden Eingriffe an Tieren zu kommerziellen Zwecken behandelt.

In § 11 Züchtung, Haltung und Handel reglementiert. § 11b betrifft die Qualzucht.

Der § 12 regelt den Handel und die Haltung von Tieren, die durch tierschutzwidrige Handlungen geschädigt wurden.

Der § 13 beinhaltet weitere Details des Tierschutzes, die sonst keinen Platz finden.

Die §§ 14 bis 16 regeln die Durchführung des Tierschutzgesetzes.

Die §§ 17 bis 20 bestimmen die Straf- und Bußgeldvorschriften

Geschichte

Das erste deutsche Tierschutzgesetz (Reichs-Tierschutzgesetz) wurde am 24. November 1933 verabschiedet. Zuvor waren nur einige Straftaten im Reichsstrafgesetzbuch von 1871 definiert. Ein neuer Anlauf erfolgte 1972, nachdem die Öffentlichkeit unter anderem durch Publikationen von Horst Stern sensibler wurde. Im Mai 2002 wurde der Tierschutz auch in die deutsche Verfassung aufgenommen, um ihm mehr Gewicht zu verleihen.
(Quelle: www.wikipedia.de)



Wir haben das Tierschutzgesetz in der Fassung vom 18. Mai 2006 für Sie als PDF-Datei (203 kb) zum Lesen bereit gestellt.

Tierschutzgesetz


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